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Schloss Hoya

Fertigstellung:In Planung
Bauherr:Stadt Hoya/Weser
Leistungsumfang:LP 1–9

Die ehemalige Burg Hoya wurde im Jahre 1233 das erste Mal erwähnt und war der Sitz der Grafen von Hoya. Nach der Nutzung des Schlosses als Amtssitz der Grafschaft Hoya. Nach der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung wurde 1852 das Amtsgericht im Hoyaer Schloss eingerichtet. Es tagte zunächst in den unteren Räumen des östlichen Gebäudeteils (Gebäude C), wobei sich das Gerichtsgefängnis in den oberen Räumen befand. Nachdem das Amtsgericht in den westlichen Gebäudekomplex (Gebäude A) gewechselt war, wurde der östliche Gebäudeteil zeitweise Sitz der Kreisverwaltung, anschließend Landratsamt. In dem klassizistischen Mittelbau befand sich das Grundbuchamt.